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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma M & R Consulting GmbH für den Demonstrations-Server zur Vertriebsunterstützung. Präambel Die M&R Consulting GmbH (im folgenden: M&R) betreibt unter der Bezeichnung CRANDY ein mobiles Demonstrationssystem für die vertriebliche „Live“ Vorführung des CRANDY Zahlungssystemlösung, durch das bargeldlose Zahlungen mittels Mobiltelefon und Festnetztelefon zwischen dem Endverbraucher und teilnehmenden Einzelhändlern und Dienstleistern simuliert werden können. Es werden keine Zahlungen durch M&R Consulting GmbH abgewickelt. Durch die Nutzung von CRANDY kommt kein Vertrag zwischen der M&R Consulting GmbH und dem Endverbraucher zustande, der es M&R Consulting GmbH ermöglicht, das System CRANDY zur Abwicklung von Zahlungsvorgängen zu verwenden. Für die Nutzung der Demonstrationslösung zwischen Interessenten (im Folgenden: Kunde) und der M&R Consulting GmbH gelten die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen: Diese Zahlungssystemlösung ist ein reines Demonstrationssystem für Geschäftspartner und -kunden, die die CRANDY Systemlösung erwerben und einsetzen möchten. Systembeschreibung Die von der M&R Consulting GmbH auf diesen Webseiten vorgestellte Zahlungssystemlösung unterstützt existierende Zahlungsverfahren, wie z.B. das Lastschriftverfahren in Form des Einzugsermächtigungsverfahrens, Kreditkartenverfahren und des Abbuchungsverfahrens sowie das „Prepaid“ Verfahren und hat diese Verfahren mit einer gleichzeitigen Bestätigungsfunktion mittels Mobiltelefon kombiniert. Der Endverbraucher kann auf verschiedene Weise Kunde werden. Hierbei kann eine Anmeldung entweder ohne (durch Anruf oder SMS) oder mit Angabe von personenbezogenen Daten erfolgen. Bei Mitteilung von personenbezogenen Daten, die über www.crandy.com erfolgt, kann der Kunde auch am elektronischen Einzugsermächtigungsverfahren (ELV) oder am Abbuchungsverfahren teilnehmen. Bei dem elektronischen (und daher sog. vereinfachten) Einzugsermächtigungsverfahren ermächtigt der Endverbraucher - z. B. über www.crandy.com (unter myCrandy) - den Betreiber der Lösung anfallende Beträge einzuziehen. Bei Teilnahme am Abbuchungsverfahren ist ein Auftrag des Kunden - gerichtet an die Partnerbank des Betreibers - erforderlich. Ferner ist auch eine Anmeldung mittels sog. Postident-Verfahrens möglich. Dem Endverbraucher bleibt es unbenommen, innerhalb der verschiedenen Kundenalternativen nachträglich zu wechseln. § 1 - Verwendungsmöglichkeiten und Leistungen Mit dem von der M&R Consulting GmbH vorgestellten Zahlungssystem kann der Kunde bei teilnehmenden Vertragsunternehmen (Einzelhändlern, Dienstleistern und sonstigen Gewerbetreibenden), entsprechend ausgerüsteten Automaten sowie im Internet Waren und Dienstleistungen bargeldlos bezahlen. Der Kunde kann zudem Zahlungen an einen anderen Kunden leisten oder von diesem erhalten. Teilnehmende Vertragsunternehmen und ausgerüstete Automaten sind an dem Symbol des mobilen Zahlungssystems „CRANDY“ bzw. „powered by CRANDY“ zu erkennen. § 2- Kennwort und Passwort Der Kunde bekommt bei Eintritt in eine Vertragsbeziehung vom jeweiligen Betreiber der CRANDY Zahlungssystemlösung ein Kennwort und ein Passwort mitgeteilt. Anhand des Kennwortes kann der Kunde auf www.crandy.com auf verschiedene Dienste zugreifen (z.B. Crandy-Kontoübersicht abfragen, Kennwort ändern oder SMS versenden). Das Kennwort kann von dem Kunden jederzeit geändert werden. Aus Sicherheitsgründen sollen die PIN der SIM-Karte des Telefons und das für das Zahlungssystem der M&R Consulting GmbH verwendete Kennwort unterschiedlich sein. Das Passwort ist grundsätzlich zur Durchführung des bargeldlosen Zahlungsvorganges erforderlich, es sei denn, dass das Passwort von dem Kunden deaktiviert wurde. Bei Nichtverwendung kann ein Missbrauch durch Dritte nicht ausgeschlossen werden. Bei der Eingabe des Passwortes ist darauf zu achten, dass Dritte diese nicht einsehen können. Das Passwort darf unter keinen Umständen dritten Personen zugänglich gemacht werden, da jede Person, die im Besitz eines mit der SIM-Karte des Kunden eingebuchten Telefons ist und das Passwort des Kunden kennt, zu Lasten des Kunden Verfügungen vornehmen und Zahlungsvorgänge veranlassen kann. Der Kunde muss das Kennwort und das Passwort sorgfältig verwahren und im Abstand von 6 - 8 Wochen verändern. Bei einer Änderung des Kennwortes wird auch das Passwort geändert. Vom Kennwort und dem Passwort ist die Bezahl-PIN zu unterscheiden. Diese ist nur zur Durchführung einer Zahlung beim teilnehmenden Einzelhändler/Dienstleister (Endziffer 104 für CRANDY-Bezahlen) erforderlich und wird bei jeder einzelnen Transaktion neu generiert und dem Kunden bekanntgegeben. Sie ist dynamisch und gilt nur für wenige Sekunden (ca. 60 sec.). Dem Kunden wird sodann der zu bestätigende Betrag mitgeteilt. Durch Bestätigung der Zahlung kommt ein rechtsverbindliches Geschäft zwischen dem Kunden und dem teilnehmenden Einzelhändler/Dienstleister zustande. Der Kunde ist gehalten, alle Angaben und Transaktionen - insbesondere die mittels Kennwort, Passwort und Bezahl-PIN - auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen. § 3 - Mitwirkungspflichten des Kunden Stellt der Kunde missbräuchliche Verfügungen fest oder ist ihm seine SIM-Karte (oder das Mobiltelefon mit SIM-Karte) durch Diebstahl, Verlust oder sonst wie abhanden gekommen, ist er verpflichtet, den jeweiligen Betreiber hierüber sofort zu unterrichten, um seine Teilnahme an CRANDY sperren zu lassen. § 4 - Haftung des Kunden für missbräuchliche Verfügungen Bei missbräuchlicher Benutzung des Mobiltelefons bzw. der SIM-Karte des Kunden entfällt eine Haftung des Kunden für Schäden, die nach der schriftlichen Benachrichtigung des jeweiligen Betreibers über den Verlust bzw. das Abhandenkommen eintreten. In diesem Fall wird das Konto des Kunden nicht belastet. Für Schäden, die vor der Benachrichtigung des jeweiligen Betreibers über den Verlust oder das Abhandenkommen des Mobiltelefons bzw. der SIM-Karte entstehen, haftet der Kunde insoweit, wie er die Entstehung des Schadens mitverschuldet hat. Hat der Kunde seine Pflichten jedoch nur leicht fahrlässig verletzt, so stellt der jeweilige Betreiber den Kunden von seiner Verpflichtung, einen Teil des Schadens entsprechend der Höhe seines Mitverschuldens zu übernehmen, in Höhe von 90 % des Gesamtschadens frei, wenn der Schaden unter Nutzung des Kennwortes verursacht wurde. Hat der Kunde seine Pflichten grob fahrlässig verletzt, so trägt er den Schaden in vollem Umfang. Grobe Fahrlässigkeit kann insbesondere vorliegen, wenn er Mobiltelefon oder SIM-Karte und Kennwort nicht getrennt verwahrt oder das Kennwort Dritten zugänglich macht. § 5 - Verfügungsrahmen, Begrenzung von Transaktionen und Beanstandungen Der Kunde kann CRANDY - soweit er nicht am Postident-Verfahren teilnimmt - nur innerhalb des Verfügungsrahmens nutzen. Der maximale Verfügungsrahmen beträgt 250 EURO pro Woche, aber in keinem Fall mehr als sein jeweils tatsächlich vorhandenes Guthaben. Bei Kunden, die sich ohne Angabe von personenbezogenen Daten angemeldet haben, ist die höchstzulässige Einzeltransaktion auf 50 EURO beschränkt. Bei Kunden, die nach namentlicher Registrierung an dem elektronischen Lastschriftverfahren mit Einzugsermächtigung oder dem Abbuchungsverfahren teilnehmen, beträgt die höchstzulässige Einzeltransaktion 200 EURO. Der maximale Verfügungsrahmen kann von dem jeweiligen Betreiber verändert werden. Der jeweilige Betreiber wird dem Kunden jede Veränderung unverzüglich mitteilen. Der Postident-Kunde kann über jeden Betrag verfügen, soweit sein Guthaben ausreichend ist. Der jeweilige Betreiber behält sich zudem das Recht vor, die Anzahl der Transaktionen zu begrenzen. Etwaige Beanstandungen oder Reklamationen des Kunden sind direkt mit dem Vertragsunternehmen zu klären. § 6 - Nichteinlösung von Lastschriften Wird eine Lastschrift nicht eingelöst (z.B. mangels Deckung oder Widerspruch), so entstehen Rücklastschriftkosten von z.Zt. bis zu 20 EUR, die der jeweilige Betreiber beim Kunden einziehen wird. Der jeweilige Betreiber behält sich das Recht vor, einen darüber hinausgehenden Schaden dem Kunden zu verrechnen. § 7 - Informationspflicht des Kunden bei Änderung seiner persönlichen Daten Der Kunde verpflichtet sich, Änderungen seiner persönlichen oder vertragswesentlichen Daten unverzüglich dem jeweiligen Betreiber schriftlich mitzuteilen. Insbesondere hat der Kunde die Änderung seiner Bankverbindung und eine Änderung seiner Mobiltelefonnummer mitzuteilen. Kommt der Kunde seiner Informationspflicht nicht nach, so ist der jeweilige Betreiber berechtigt, dem Kunden die ihm oder dem Vertragsunternehmen entstehenden Mehraufwendungen in Rechnung zu stellen. Mehraufwendungen können insbesondere durch die Einschaltung eines dritten Finanzdienstleisters entstehen. Gibt der Kunde eine Änderung seiner Anschrift nicht bekannt und gehen ihm deshalb an die von ihm zuletzt bekannt gegebene Anschrift gesandte, rechtlich bedeutsame Erklärungen des jeweiligen Betreibers nicht zu, so gelten die Erklärungen trotzdem als zugegangen. § 8 - Haftung von M&R GmbH Die M&R Consulting GmbH übernimmt keine Garantie für die ständige Verfügbarkeit der Demonstrations-Zahlungssystemlösung CRANDY, insbesondere nicht bezüglich der Verfügbarkeit der Mobilfunknetze und der Funktionsfähigkeit von mobilen Endgeräten. Für Schäden, die aus der Nichtverfügbarkeit des Zahlungssystems CRANDY resultieren und die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens der M&R Consulting GmbH zurückzuführen sind, wird keine Haftung übernommen. M&R Consulting GmbH übernimmt gleichfalls keine Haftung für Leistungen der Vertragsunternehmen. Meinungsverschiedenheiten zwischen einem Vertragsunternehmen und dem Kunden z.B. darüber, ob die Leistungen des Vertragsunternehmens ordnungsgemäß sind, sind von dem Kunden unmittelbar mit dem Vertragsunternehmen zu regeln. Der Kunde kann von ihm geleistete Entgelte nur unmittelbar von dem Vertragsunternehmen zurückverlangen. § 9 - Entgelte für die Leistungen der M&R GmbH Die Höhe der Entgelte ergibt sich aus dem "Preisverzeichnis" des jeweiligen Betreibers, das jederzeit im Internet unter der Adresse "www.
.com" einsehbar ist und Bestandteil dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ist. Es kann zudem bei dem jeweiligen Betreiber - telefonisch, mittels E-Mail oder Post - angefordert werden. § 10 - Währung Die Forderungen werden dem Kunden in der vom jeweiligen Betreiber festgelegten Währung belastet. § 11 - Kosten für Auslandstelefonate bzw. Roaming Benutzt ein Kunde CRANDY außerhalb seines Mobilfunknetzes und entstehen ihm durch einen Anruf der vom Betreiber eingesetzten CRANDY-Zahlungssystemlösung Roaming-Kosten auf seiner Telefonrechnung, so sind diese Kosten durch den Kunden zu zahlen. § 12 - Kosten für Auslandsüberweisungen Anfallende Gebühren bei Auslandsüberweisungen gehen zu Lasten des Empfängers. § 13 - Rücktauschrecht des Kunden Der Kunde kann das für ihn gehaltene Guthaben an Werteinheiten während der Gültigkeitsdauer des elektronischen Geldes bei dem jeweiligen Betreiber zum Nennwert in Münzen und Banknoten (Bargeld) oder in Form einer Überweisung auf ein Konto (Buchgeld) zu den folgenden Bedingungen zurücktauschen. Der Rücktausch erfolgt ausschließlich in der gesetzlichen Währung des jeweiligen Betreibers. Der Mindestrücktauschbetrag beträgt umgerechnet 1,00 EUR. Der Kunde hat auf Nachfrage seine Inhaberschaft für das Guthaben durch geeignete Dokumente zu belegen (z.B. amtlicher Lichtbildausweis, gegebenenfalls in Verbindung mit Telefonrechnung oder Telefonkarte). Der Rücktausch von Bargeld erfolgt in den Geschäftsräumen des jeweiligen Betreibers zu den Schalteröffnungszeiten, die auch auf dessen Homepage abrufbar sind. Der Rücktausch ist dem jeweiligen Betreiber schriftlich oder per E-Mail spätestens bis zum vorherigen Werktag um 12.00 Uhr mitzuteilen. Der Rücktausch in Buchgeld erfolgt nur auf ein auf den Inhaber des Guthabens lautendes Konto im Inland, welches bei einem in dem jeweiligen Betreiberland ansässigen Kreditinstitut geführt wird. Für den Rücktausch des Guthabens berechnet der jeweilige Betreiber gegenüber dem Kunden für jeden Rücktauschvorgang die zur Durchführung erforderlichen Kosten. Diese betragen pauschal 2,00 EUR, sofern nicht eine Vertragspartei einen niedrigeren oder höheren Betrag geltend machen kann. § 14 - Kündigungsrecht des Kunden Der Kunde kann den Vertrag mit dem jeweiligen Betreiber jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist schriftlich kündigen. § 15 - Kündigungsrecht des Betreibers Der jeweilige Betreiber kann den Vertrag fristlos kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, aufgrund dessen die Fortsetzung des Vertrages für den Betreiber unzumutbar ist. Ein solcher Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Lastschrift endgültig nicht eingelöst wird. Mit dem Zugang der Kündigung wird der jeweilige Betreiber die Zulassung des Kunden zum Zahlungssystem CRANDY sperren. Ohne Angabe von Gründen kann der jeweilige Betreiber diesen Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem (1) Monat kündigen. § 16 - Kreditwürdigkeits- und Geschäftsfähigkeitsprüfung Soweit der Kunde dem jeweiligen Betreiber gestattet, Beträge durch das Lastschriftverfahren einziehen zu lassen, darf der Betreiber oder von ihr beauftragte Dienstleister die Daten des Kunden ausnahmsweise auch wie folgt verarbeiten: Der Kunde willigt ein, dass der jeweilige Betreiber Kreditwürdigkeitsprüfungen durch die für seinen Wohnsitz zuständige Schutzgemeinschaft für Allgemeine Kreditsicherung (SCHUFA), die Creditreform Experian GmbH (nachfolgend CEG genannt), Bürgel (Fraud Prevention Pool), die INFORMA Unternehmensberatung GmbH (nachfolgend INFORMA genannt), die INFO SCORE Consumer Data GmbH (nachfolgend INFO SCORE genannt) und ggf. weitere Auskunfteien durchführen zu lassen. Der jeweilige Betreiber ist auch berechtigt, zur Unterstützung der Kreditwürdigkeitsprüfungen für die Einrichtung und Benutzung des mobilen Zahlungssystems CRANDY statistische, automatisierte Methoden (sogenanntes credit scoring) zu verwenden und die erforderlichen, allgemein gehaltenen, banküblichen Auskünfte bei Kreditinstituten und bei Auskunfteien einzuholen. Der Kunde willigt ein, dass der jeweilige Betreiber die jeweiligen Kreditauskunfteien, so z.B. der SCHUFA, Bürgel, INFORMA, INFO SCORE und ggf. weiteren Auskunfteien Daten über die Beantragung, die Aufnahme, den von dem Betreiber beabsichtigten Verfügungsrahmen und die vertragsgemäße Abwicklung dieser Geschäftsverbindung übermittelt. Unabhängig davon wird der jeweilig Betreiber der SCHUFA, der CEG, INFO SCORE und ggf. weiteren Auskunfteien auch Daten über eine nicht vertragsgemäße Abwicklung (z.B. Forderungsbetrag nach Kündigung, Lastschriftrückgaben mangels Deckung, beantragter Mahnbescheid bei unbestrittener Forderung, Vollstreckungsbescheid oder Zwangsvollstreckungen) übermitteln. Diese Meldungen erfolgen entsprechend dem jeweilien Datenschutzgesetz des Betreiberlandes nur, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen des jeweiligen Betreibers, eines Vertragspartners der vorgenannten Auskunfteien oder der Allgemeinheit erforderlich ist und dadurch die schutzwürdigen Belange des Kunden nicht beeinträchtigt werden. Die SCHUFA, die CEG, INFO SCORE und ggf. weitere Auskunfteien speichern diese Daten, um den bei ihnen anfragenden Teilnehmern (Kreditinstituten, Kreditkartenunternehmen, Leasinggesellschaften, Einzelhandels-, Versandhandels- und sonstigen Unternehmen, die gewerbsmäßig Geld- oder Warenkredite an Konsumenten geben sowie den in Vorleistung tretenden Finanzdienstleistern (Versicherungen, Factoring Unternehmen) und Telekommunikationsdienstleistern (Telefongesellschaften, Mobilfunk Unternehmen, Service Providern, Online Diensten und Media Services) Informationen zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von deren Kunden geben zu können. An Unternehmen, die gewerbsmäßig Forderungen einziehen, können zum Zwecke der Schuldnerermittlung Adressdaten übermittelt werden. Die vorgenannten Auskunfteien stellen die Daten ihren Teilnehmern nur dann zur Verfügung, wenn diese ein berechtigtes Interesse an der Datenübermittlung glaubhaft darlegen. Der Kunde kann Auskunft bei der SCHUFA über die ihn betreffenden gespeicherten Daten erhalten. Weitere Informationen über das SCHUFA- Auskunfts- und Score-Verfahren enthält ein Merkblatt, das auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Die Adressen der SCHUFA lauten: SCHUFA HOLDING AG, Verbraucherservice, Postfach 600509, 44845 Bochum SCHUFA HOLDING AG, Verbraucherservice, Postfach 5640, 30056 Hannover Der Kunde willigt ein, dass im Fall des Wohnsitzwechsels die bisher zuständige SCHUFA die Daten an die zuständige SCHUFA des neuen Wohnortes übermittelt. § 17 - Datenschutz Die M&R Consulting GmbH sowie der jeweilige Betreiber sichern dem Kunden die vertrauliche Behandlung seiner Daten zu. Die Daten werden ausschließlich zur Erbringung der Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Zahlungsabwicklung des jeweiligen Betreibers verwendet und nicht zu anderen Zwecken an Dritte weitergegeben. Der Kunde willigt ein, dass an Fremdunternehmen, die im Auftrag des jeweiligen Betreibers an der Einrichtung des Zahlungssystems CRANDY oder bei der Abwicklung und Bearbeitung von Umsätzen mitwirken, die hierzu erforderlichen Daten übermittelt werden. Der Austausch solcher Daten erfolgt unter Berücksichtigung des Datenschutzgesetzes sowie weiterer einschlägiger Gesetze. Der Kunde ermächtigt darüber hinaus den jeweiligen Betreiber sowie sein Telekommunikationsunternehmen, sicherheitsrelevante Daten der Telekommunikationsinfrastruktur (z.B. Telefon- oder SIM-Karten-Nummer oder Netzinformationen zur Anrufweiterleitung, auch wenn diese für Gesprächspartner des Kunden nicht sichtbar sind) mit dem Telekommunikationsunternehmen des Kunden auszutauschen. Die bei der Registrierung erhobenen Daten (Name, Anschrift, Bankverbindung) werden nach Abschluss der Registrierung zusammen mit der Mobilfunkrufnummer von dem jeweiligen Betreiber gespeichert. Der jeweilige Betreiber erhebt nur für das Bezahlen per Lastschriftverfahren (elektronischem Einzugsermächtigungsverfahren / Abbuchungsverfahren) die Bankverbindung. Die bei der Registrierung erhobenen Daten werden bis auf Widerruf für zukünftige Bezahlvorgänge gespeichert. Anonymen Nutzern dürfen pro Woche 15 Werbe-SMS zugeschickt werden. Vollregistrierten Nutzern dürfen nur Informationen im Rahmen von CRANDY zugesandt werden. § 18 - Änderungen oder Ergänzungen der Geschäftsbedingungen, Inhalt der Web-Seite Eine Änderung dieser Geschäftsbedingungen wird dem Kunden bekannt gegeben. Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht schriftlich innerhalb eines Monats Widerspruch erhebt oder das Zahlungssystem nach dem Zugang und der Möglichkeit der Kenntnisnahme der Mitteilung weiter nutzt. Der jeweilige Betreiber nutzt für die Mitteilung der Änderung der Geschäftsbedingungen die Telefonnummer des Kunden. Der Kunde hat sich Kenntnis vom Inhalt der Web-Seite verschafft. § 19 - Anwendbares Recht, Teilnichtigkeit Das Vertragsverhältnis unterliegt deutschem Recht mit Ausnahme der Verweisungsnormen des Internationalen Privatrechts. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise nichtig oder undurchführbar sein, so werden hiervon die übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der nichtigen oder undurchführbaren Bestimmungen gelten die allgemeinen gesetzlichen Regeln. § 20 - Gerichtsstand Vereinbarter Erfüllungsort ist der jeweilige Geschäftssitz (im Heimatland) des Betreibers. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist - außer bei Klagen gegen Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes, die ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben oder im Inland beschäftigt sind - der Geschäftssitz des Betreibers (für das Demonstrationssystem, Aachen). Es sei an dieser Stelle noch einmal und explizit angemerkt, dass es sich bei der hier, über die Adresse www.crandy.com erreichbaren Systemlösung, um eine ausschließlich zu Demonstrationszwecken implementierte Lösung handelt, mit der keinerlei Zahlungsabwicklungen „real“ vorgenommen werden können. Sofern Endverbraucher ohne Einwilligung der M&R Consulting GmbH, Angaben zu Ihrer Person oder vertrauliche und schützenswerte Informationen (z.B. zu Ihren Konten) eingeben, erfolgt dies auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Verantwortung der M&R Consulting GmbH. Stand: Februar 2009
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